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Sachverständige für den Bereich des Architekten- und Bauwesens: Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Allgemeine Informationen
Bewerberinnen und Bewerber zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung haben ihre persönliche und fachliche Eignung in einem bestimmten Sachgebiet (z.B. Schäden an Gebäuden) im Rahmen eines strengen Prüfverfahrens nachzuweisen. Sachverständige werden von Privatpersonen, Behörde und insbesondere von Gerichten beauftragt, um fachliche Grundlagen und Begutachtungen zu liefern. Trotz der Beauftragung durch eine bestimmte Person ist der Sachverständige kein Interessenvertreter. Sie oder er ist verpflichtet, ihre/seine Aufgabe unabhängig und eigenverantwortlich auszuüben. Neben dem speziellen Fachwissen werden daher auch besondere Anforderungen an die Persönlichkeit und Zuverlässigkeit des Sachverständigen gestellt.
Gerichte sind verpflichtet, zur Erstellung von Gutachten vorrangig öffentlich bestellte Sachverständige zu beauftragen.
Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner | |
Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-4025 E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de |
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Externe Ansprechpartner/in
Architektenkammer Niedersachsen Friedrichswall 5 30159 Hannover Telefon: 0511 28096-0 Telefax: 0511 28096-19 E-Mail: info@aknds.deHomepage: http://www.aknds.de | |
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ |