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Planungsrechtliche Beratung
Allgemeine Informationen
Entspricht mein Bauvorhaben dem Planungsrecht?
Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit bietet der Landkreis Stade eine individuelle Beratung an.
Die Grundlage für die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens bildet das Baugesetzbuch (BauGB).
Darin werden drei Fallgruppen unterschieden:
- Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
ohne Bebauungsplan - Grundstück außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
ohne Bebauungsplan (Außenbereich)
Wenn Sie eine fachliche Beratung durch den Landkreis Stade wünschen, vereinbaren Sie bitte mit einem der unten genannten Ansprechpartner einen Termin.
Da die Bauleitpläne von den Kommunen des Landkreises Stade jeweils eigenständig aufgestellt werden, empfiehlt sich eine fachliche Beratung durch Ihre zuständige Stadt, Gemeinde bzw. Samtgemeinde:
- Apensen, Samtgemeinde
- Buxtehude, Hansestadt
- Drochtersen, Gemeinde
- Fredenbeck, Samtgemeinde
- Harsefeld, Samtgemeinde
- Horneburg, Samtgemeinde
- Jork, Gemeinde
- Lühe, Samtgemeinde
- Nordkehdingen, Samtgemeinde
- Oldendorf - Himmelpforten, Samtgemeinde
- Stade, Hansestadt
Ansprechpartner/in
Herr Fastert![]() | |
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B102 // 1. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6122 E-Mail: Planungsamt@landkreis-stade.de | |
Herr Schmidt![]() | |
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B102 // 1. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6124 E-Mail: Planungsamt@landkreis-stade.de |
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