Landkreis Stade

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Pflanzenschutzmittel: Anwendung - Ausnahmegenehmigung

zuklappenAllgemeine Informationen

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewandt werden.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von dem Verbot für die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegenstehen.

Den Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann die Eigentümerin/der Eigentümer oder die Nutzerin/der Nutzer der zu behandelnden Flächen oder eine durch ihn beauftragte Person stellen.

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Anträge / Formulare

zuklappenExterne Behörden
Landwirtschaftskammer NiedersachsenMars-la-Tour-Straße 1 - 13
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 801-0
Telefax: 0441 801-180
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.m­l.­nie­der­sach­sen.de

 
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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
 
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt VCard
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover
Telefon: 0511 4005-0
Telefax: 0511 4005-2120
Homepage: htt­ps://ww­w.lwk-nie­der­sach­sen.­de/­in­dex.cf­m/ac­tion/­con­tac­t/a­dr/000083.html
 
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