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Pflanzenschutzmittel: Anwendung - Ausnahmegenehmigung
Allgemeine Informationen
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewandt werden.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von dem Verbot für die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegenstehen.
Den Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann die Eigentümerin/der Eigentümer oder die Nutzerin/der Nutzer der zu behandelnden Flächen oder eine durch ihn beauftragte Person stellen.
Externe Behörden
Landwirtschaftskammer NiedersachsenMars-la-Tour-Straße 1 - 13 26121 Oldenburg Telefon: 0441 801-0 Telefax: 0441 801-180 E-Mail: info@lwk-niedersachsen.deHomepage: https://www.ml.niedersachsen.de |
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt Wunstorfer Landstraße 9 30453 Hannover Telefon: 0511 4005-0 Telefax: 0511 4005-2120 Homepage: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/action/contact/adr/000083.html |