Landkreis Stade

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Landschaftsplanung

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© Hans-Joachim Schaffhäuser

Die Landschaftsplanung in Niedersachsen als etabliertes und auf allen Ebenen verankertes Instrument stellt einen entscheidenden Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar und sorgt dafür, dass die Erfordernisse des Naturschutzes kalkulierbar werden.

Die Landschaftsplanung liefert Maßstäbe für eine nachhaltige Nutzung und den Schutz von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können. Insbesondere mit der umfassenden Bestandserhebung und -bewertung sowie der Zielformulierung ist die Landschaftsplanung unverzichtbare Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Sowohl die dort erforderliche Eingriffsbewertung als auch die Festlegung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen werden durch die Darstellung in Landschaftsplänen nachvollziehbar, das Verfahren wird vereinfacht (durchschaubar) und dadurch beschleunigt.

Für die vorsorgende Aufgabe der Landschaftsplanung sind Instrumente erforderlich, die Entscheidungen sachgerecht und langfristig tragfähig, aber auch schnell und flexibel vorbereiten. Entscheidungen über die künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über die Maßnahmen des Naturschutzes müssen nachvollziehbar sein. Ökologische Zusammenhänge, aber auch die Folgen für eine nachhaltige Nutzung müssen verständlich dargestellt sein. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie die Bedeutung dieser Flächen für den Naturschutz. Diese gutachterliche Darstellung muss in die Suche nach tragfähigen Entscheidungen eingebunden werden (z. B. im Rahmen der Gesamtplanung oder bei Genehmigungsverfahren).

Das Naturschutzamt arbeitet einen Landschaftsrahmenplan für sein Kreisgebiet aus. Er stellt dar, wie Natur und Landschaft aus der Sicht des Naturschutzes zu bewerten sind und welche Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft ergriffen werden müssen. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen. Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.

Für den Landkreis Stade wurde der ursprüngliche  Landschaftsrahmenplan aus dem Jahre 1991 überarbeitet und liegt seit Anfang 2015 als Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans vor. 

Die Gemeinden und Städte im Landkreis Stade erstellen darauf abgestimmte Landschafts- und Grünordnungspläne. Diese Fachgutachten stellen bei anderen Planungen die Grundlage für die Bewertung von Natur und Landschaft dar.

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