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Landpachtverträge
Allgemeine Informationen
Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.
Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.
Ansprechpartner/in
Herr Baak![]() | |
Am Sande 1, Zimmer 117 // 1. OG Am Sande 1 21682 Stade Telefon: 04141 12-4010 Telefax: 04141 12-4013 E-Mail: Schulamt@landkreis-stade.de | |
Frau Voigt![]() | |
Am Sande 1, Zimmer 113 // 1. OG Am Sande 1 21682 Stade Telefon: 04141 12-4027 Telefax: 04141 12-4013 E-Mail: Schulamt@landkreis-stade.de |