Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus einem EU-Mitgliedsstaat wird benötigt:
- eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC = Certificate of Conformity) des Fahrzeugherstellers und die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- lückenloser Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag (im Original) und Rechnung im Original
- Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt, den Vordruck können Sie am Ende der Seite herunterladen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes - nicht älter als 3 Monate -
- Unternehmen: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.). Bei Zulassungen auf eine juristische Person verweise ich auf das u.g. Dokument.
- ggf. schriftliche Vollmacht des Antragstellers
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Für die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem EU-Mitgliedstaat wird benötigt:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Fahrzeugherstellers und die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original. Das COC wird für Fahrzeuge ab ca. Baujahr 2000 ausgestellt. Für Fahrzeuge, die älter sind bzw. für die es kein COC gibt, ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich (Bauartabnahme)
- Prüfbescheinigung Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)
- bei zugelassenen Fahrzeugen die ausländischen Kennzeichenschilder
- lückenloser Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag (im Original) und Rechnung im Original
- Umsatzerklärung für das Finanzamt
*nur erforderlich, wenn das Fahrzeug noch keine 6.000 km zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes - nicht älter als 3 Monate -
- Unternehmen: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.). Bei Zulassungen auf eine juristische Person verweise ich auf das u.g. Dokument.
- ggf. schriftliche Vollmacht des Antragstellers
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem übrigen Ausland (nicht EU-Mitgliedstaaten) wird benötigt:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- lückenloser Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag (im Original) und Rechnung im Original
- Gutachten gem. § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Datenbestätigung nach Muster 2 d zu § 20 StVZO
- Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes(nicht älter als 3 Monate)
- Unternehmen: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug). Bei Zulassungen auf eine juristische Person verweise ich auf das u.g. Dokument.
- ggf. schriftliche Vollmacht des Antragstellers
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Für die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem übrigen Ausland (nicht EU-Mitgliedstaaten) wird benötigt:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- bei zugelassenen Fahrzeugen die ausländischen Kennzeichenschilder
- lückenloser Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag (im Original) und Rechnung im Original
- Gutachten gem. § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
- EWG-Übereinstimmungserklärung
- Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes - nicht älter als 3 Monate -
- bei Unternehmen: Zusätzlich Firmennachweis (HR-Auszug etc.). Bei Zulassungen auf eine juristische Person verweise ich auf das u.g. Dokument.
- ggf. Vollmacht des Antragstellers
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer