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Kfz: Verkauf/Anzeigepflicht
Allgemeine Informationen
Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, den Verkauf eines Fahrzeugs unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich mitzuteilen, welche dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat.
Ablauf:
Erforderlich ist Ihre schriftliche oder persönliche Mitteilung an die Zulassungsbehörde. Am Ende der Seite steht Ihnen ein Anzeigeformular zum Download zur Verfügung.
Wichtig ist, dass der Käufer den Empfang der unten genannten Unterlagen schriftlich bestätigt. Es ist empfehlenswert, die Angaben des Käufers anhand von Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen. Sie sind auch nach dem Verkauf noch der bei der Zulassungsbehörde eingetragene und verantwortliche Halter. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.
Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden, damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet sind.
Für den Erwerber besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu bringen.
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt - Kfz-Zulassungsstelle Stade![]() | |
StraßenverkehrsamtHarburger Str. 193 Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3666 Telefax: 04141 12-3670 E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-stade.deHomepage: http://www.landkreis-stade.de | Montag, Dienstag 08.00 - 15.30 Uhr |
Herr Frank Kawitzki![]() | |
Harburger Str. 193, Zimmer 107 // 1. OG Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3650 Telefax: 04141 12-3670 E-Mail: Strassenverkehrsamt@landkreis-stade.de | |
Herr Sivaloganathan![]() | |
Harburger Str. 193, Zimmer 103 // 1. OG Harburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3651 Telefax: 04141 12-3670 E-Mail: Strassenverkehrsamt@landkreis-stade.de | |
Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude![]() | |
StraßenverkehrsamtOstmoorweg 3 21614 Buxtehude Telefon: 04161 7152-0 E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.deHomepage: http://www.landkreis-stade.de | Allgemeine Öffnungszeiten: |