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Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Allgemeine Informationen
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung).
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
Voraussetzungen:
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation
- guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Verfahrensablauf:
Der Antrag ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen. Die Vollmacht muss gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhalten.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.