Landkreis Stade

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Kurzzeitkennzeichen

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Kurzzeitkennzeichen dienen für Überführungs- und Probefahrten bei abgemeldeten Fahrzeugen. Sie werden überwiegend von Privatpersonen genutzt, stehen aber auch Händlern zur Verfügung. Kurzzeitkennzeichen sind nur einen begrenzten Zeitraum gültig. Die maximale Gültigkeit der Kennzeichen kann 6 Tage betragen, jedoch ist auch eine kürzere Dauer möglich, je nach dem was die Kfz-Versicherung vorgegeben hat.

Die Laufzeit der Kurzzeitkennzeichen beginnt immer am Tag der Beantragung. Andere Daten, z.B. ein späterer Beginn der Laufzeit, sind nicht möglich.

Ohne vorliegende Betriebserlaubnis oder gültige Hauptuntersucheung darf das Kurzzeitkennzeichen nur zur Erlangung einer solchen zur nächsten Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirkes des Landkreises Stade oder eines angrenzenden Zulassungsbezirkes verwendet werden.

 

 

 

 

 

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