Landkreis Stade

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Jugendhilfe- und Sozialplanung in Verbindung mit Bauleitplanungen

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Gemäß SGB VIII soll die Jugendhilfe dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Die aus Jugendhilfesicht relevanten Aspekte für eine kinder-, jugendlichen- und familienfreundliche Gestaltung der Wohnumwelt und baulichen Infrastruktur finden daher auch bei der Bauleitplanung Berücksichtigung.

Die Jugendhilfe- und Sozialplanung gibt Stellungnahmen im Rahmen der Erstellung und Genehmigung von Flächennutzungs- und Bauleitplänen unter Berücksichtigung u. a. folgender sozialinfrastruktureller Gesichtspunkte:

Sind Schulen und Kindertagesstätten Einrichtungen gut und sicher erreichbar? Wie könnte sich das Bauvorhaben auf die Kinderbetreuungsbedarfe auswirken? Ist eine adäquate Verkehrsanbindung vorhanden? Gibt es eine ausreichende Anzahl fußläufig erreichbarer Spielflächen bzw. Spielplätzen? Gibt es sichere Rad- und Fußwege, Zebrastreifen und ausreichende Straßenbeleuchtung an den relevanten Orten? Wie gestaltet sich das Entwicklungspotential von Arbeitsplätzen für Frauen?


Ansprechpartner/in
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Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
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Montag: 8.00 -12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 -12.00 + 13.00 - 16.00
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Donnerstag: 8.00 -12.00 + 13.00 - 17.00
Freitag: 8.00 -12.00 
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