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Jagd- und Schonzeiten
Allgemeine Informationen
In § 2 Abs. 1 Bundesjagdgesetz sind die Arten aufgeführt, die dem Jagdrecht unterliegen. Die dort genannten Tiere können zwar grundsätzlich bejagt werden, jedoch nur, wenn die Jagdzeiten festgesetzt sind.
Sind keine Jagdzeiten festgesetzt, sind diese Tiere ganzjährig von der Jagd zu verschonen.
Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz (NJagdG) sind noch weitere Tierarten dem Jagdrecht unterworfen worden (§ 5 NJagdG).
Sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht sind Jagdzeiten festgesetzt, die sich zum Teil gegenseitig überlagern bzw. aufheben.
Jagdzeiten in Niedersachen (Link zur Internetseite des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).
Im Landkreis Stade gelten zudem besondere Jagdzeiten für Rabenkrähen, die in der sogen. "Rabenkrähen-Verordnung" festgelegt sind.
Ansprechpartner/in
Frau Lange![]() | |
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A014 // EG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-3220 Telefax: 04141 12-3223 E-Mail: Ordnungsamt@landkreis-stade.de |