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Infektionsschutz Meldung
Allgemeine Informationen
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Zur Meldung von übertragbaren Krankheiten an das Gesundheitsamt verpflichtet sind Ärzte, Krankenhäuser und Labore.
Eltern, deren Kinder Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten etc.) besuchen sind verpflichtet, die Einrichtung zu informieren, wenn ihr Kind erkrankt ist.
Die Einrichtung informiert dann ihr Gesundheitsamt, um mit ihm gemeinsam eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Bezüglich des in diesem Gesetz geforderten Meldewesens ist die Zusammenarbeit von Gesundheitsamt, Ärzten, Krankenhäusern, Laboren, Behörden, Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindergärten etc.) notwendig, damit die Infektionsüberwachung durch das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) durchgeführt werden kann.
Weitere Informationen erhalten sie hier: www.infektionsschutz.de oder telefonisch bei einem unserer unten genannten Ansprechpartner.
Ansprechpartner/in
Herr Manfred Müller | |
Heckenweg 7, Zimmer 112 // 1. OG Heckenweg 7 21680 Stade Telefon: 04141 12-5342 Telefax: 04141 12-5313 E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.de | |
Frau Poeschening | |
Heckenweg 7, Zimmer 111 // 1. OG Heckenweg 7 21680 Stade Telefon: 04141 12-5343 Telefax: 04141 12-5313 E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.de |
Formulare
Meldeformular Arzt §§ 6,8,9 IfSG (203 KB) | |
Meldeformular Influenza (110 KB) | |
Meldeformular Infektionskrankheiten (78 KB) |