Landkreis Stade

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Heimaufsicht

zuklappenAllgemeine Informationen

Der Landkreis Stade ist die zuständige Heimaufsichtsbehörde über die Alten- und Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen im Kreisgebiet.

Die Heimaufsicht hat gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) und hierzu ergänzender Rechtsverordnungen (Heimmindestbauverordnung, Heimmitwirkungsverordnung, Heimsicherungsverordnung, Heimpersonalverordnung) die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, Gefahren abzuwenden und die Qualität der Heime zu sichern. Die Heimaufsicht arbeitet zur Erfüllung ihres Auftrages eng mit anderen Fachaufsichtsbehörden wie z.B. der Bauaufsicht / Brandschutz und dem Gesundheitsamt sowie mit den Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zusammen.

Im Rahmen der Heimaufsicht werden angemeldete oder unangemeldete Prüfungen durchgeführt. Die Prüfungen erfolgen unter anderem routinemäßg oder aufgrund von Beschwerden. Im Rahmen der Prüfungen werden z.B.


- die Personalausstattung einschließlich Fachkraftquote,
- die Erfüllung der Heimmindestbauverordnung
- die Pflegedokumentation
- die Dienstplangestaltung
- das Verhältnis von Entgelt und Leistungen
- die Heimverträge und
- die Aufbewahrung und Verwaltung von Bargeld, Taschengeld und Wertgegenständen

auf den Einklang mit den heimrechtlichen Bestimmungen überprüft.


Die Heimaufsicht informiert und berät zudem bezüglich Rechten und Pflichten insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner, Heimbeiräte und Heimfürsprecher, Träger von Heimen sowie Personen und Träger, die den Betrieb eines Heimes anstreben.

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