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Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Anzeige
Allgemeine Informationen
Wer nicht gefährliche Abfälle befördern möchte, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die Anzeige wird von der zuständigen Stelle bestätigt.
Die Anzeigepflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ein Notifizierungsverfahren ersetzt nicht die Anzeige.
Für den Transport gefährlicher Abfälle ist eine Beförderungserlaubnis notwendig.
Ein Unternehmen, das ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist und für die jeweilige Tätigkeit zertifiziert ist benötigt keine Erlaubnis. An ihrer Stelle der zuständigen Stelle ebenfalls eine Anzeige vorzulegen.
Ansprechpartner/in
Amt für Abfall und Kreislaufwirtschaft![]() | |
Kreishaus Gebäude C Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-8012 Telefax: 04141 12-8099 E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-stade.deHomepage: https://abfall.landkreis-stade.de/ | Allgemeine Öffnungszeiten: |
Abfallwirtschaft Kundenservice: 04141 / 12-8012 (Abfallgebühren/ -bescheide, Sperrmüll, Abfallbehälter an-, ab- u. ummelden, Wildmüll, Gewerbeabfall). Abfallwirtschaft Abfallberatung: 04141 / 12-8016 (spezielle Entsorgungsfragen und Abfuhrregelungen bei Baustellen, Sammelstellen u.ä.). |