Landkreis Stade

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Fahrgastbeförderung > Beantragung & Verlängerung z.B. für Taxi, Mietwagen und andere

zuklappenAllgemeine Informationen

Fahrgastbeförderung Taxi© pitopia

Wer gewerblich / entgeltlich Fahrgäste befördern will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgangssprachlich auch „Taxi-Schein“ oder „Personenbeförderungsschein“ genannt.

Dies betrifft alle gewerblichen Personenbeförderungsfahrten beispielsweise mit einem Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder im „gebündelten Bedarfsverkehr“ der Fahrerlaubnisklasse B / BE mit maximal acht Personen.

 

Die erstmalige Genehmigung zur Fahrgastbeförderung > Ersterteilung / meine Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
    Nachweis des Besitzes einer EU/EWR-Fahrerlaubnis (innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre) in Form des Kartenführerscheines
  • Ausnahme Krankenkraftwagen: Mindestalter 19 Jahre + 1 Jahr Besitz der Klasse B
  • Körperliche und geistige Eignung für die Beförderung von Fahrgästen
  • Gewährleisten, dass ich der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden kann
  • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)

Wie kann ich die Voraussetzungen erfüllen?

Die körperliche und geistige Eignung und auch die geforderte Gewährleistung der besonderen Verantwortung für die Fahrgäste müssen von Ihrer Führerscheinstelle geprüft und bewertet werden. Dies erfolgt u. a. mit Hilfe des von Ihnen vorzulegenden Führungszeugnisses und einer Abfrage im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Welche Schritte müssen vor Beantragung erledigt werden? > Checkliste

  1. Rechtzeitige Beantragung des Führungszeugnisses (Belegart "OB“ = behördliches Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung). Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt und sollte bestenfalls bereits zu Ihrem Antragstermin in der Führerscheinstelle vorliegen. Planen Sie hier einen Vorlauf von vier bis sechs Wochen ein.
  2. Gutachten eines Augenarztes (Anlage 6 FeV) – Gültigkeit zwei Jahre
  3. Gutachten über die körperliche und geistige Eignung / Allgemeinmediziner oder Arbeits-/ Betriebsmediziner (Anlage 5 Nr.1 FeV) – Gültigkeit ein Jahr
  4. Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen – Reaktionsgutachten / dieses Gutachten muss eine Leistungsdiagnostik samt Stress-, Reaktions-, und Wahrnehmungstest enthalten (leistungspsychologische Untersuchung) (siehe Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)

Antrag, Laufzeit, Gültigkeit > weitere Hinweise

Wenn Sie alle Unterlagen beisammenhaben, buchen Sie bitte online einen Termin in Ihrer Führerscheinstelle. Zu diesem Termin bringen Sie dann alle erforderlichen Antragsunterlagen, Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein (EU-Führerschein in Scheckkartenformat) mit. Bei der Antragsbearbeitung werden die besonderen Voraussetzungen geprüft. Ergeben sich keine Bedenken, wird der Fahrgastbeförderungsschein sofort ausgestellt. Dieser ist dann fünf Jahre lang gültig. Sollten sich Bedenken ergeben, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend und der Fahrgastbeförderungsschein kann nicht sofort ausgestellt werden.

Mit Ablauf der Gültigkeit erlischt Ihre Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, daher sollte die Verlängerung rechtzeitig, ca. vier bis sechs Wochen vor Ablauf, beantragt werden.

Verlängerung der Fahrgastbeförderung > Verfahrensablauf & Rechtsgrundlage

Für eine Verlängerung der Fahrgastbeförderungserlaubnis stellen Sie bitte rechtszeitig vor Ablauf der Gültigkeit den entsprechenden Antrag. Hierzu haben Sie im Vorwege wieder die zuvor genannten Unterlagen zu besorgen. Das Reaktionsgutachten wird allerdings nur dann erneut erforderlich, wenn die angestrebte Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheins über Ihren 60. Geburtstag hinaus erfolgen soll oder Ihr Fahrgastbeförderungsschein bereits abgelaufen ist und Sie den Zeitpunkt der Verlängerung verpasst haben.

Ersatz der Fahrgastbeförderung > Verfahrensablauf & Rechtsgrundlage

Sollten Sie Ihren noch gültigen Fahrgastbeförderungsschein verloren haben und einen Ersatz benötigen, werden Sie bitte mit Ihrem Personalausweis und Ihren „normalen“ Führerschein bei uns vorstellig. Hierfür buchen Sie sich online einen Termin, den Rest machen wir.

FAQs

Ich habe vor vielen Jahren mal Taxi gefahren!
Kann ich meinen „alten Taxischein“ verlängern lassen?

Eine „Verlängerung“ von abgelaufenen Fahrgastbeförderungsscheinen ist möglich, indem Sie sämtliche (für die erstmalige Erteilung erforderlichen) Antragsunterlagen erneut vorlegen und auch entsprechend vorgehen.

Ortskundeprüfung vs. Fachkundenachweis

Seit August 2021 ist keine Ortskundeprüfung mehr erforderlich. Stattdessen wird ein Nachweis der Fachkunde notwendig sein. Der Gesetzgeber hat jedoch bisher noch nicht geregelt, welche Anforderungen an diesen Nachweis der Fachkunde zu stellen sind, und auch nicht, durch welche Stelle(n) dieser Nachweis bescheinigt werden kann. Aus diesem Grund wird der Nachweis einer "Fachkunde" bis auf Weiteres nicht verlangt und die Prüfung entfällt vorerst. Sobald die Einzelheiten gesetzlich geregelt sind, ist man verpflichtet, innerhalb von einem Jahr den Nachweis dieser Fachkunde zu erbringen und der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (Stand 01/2023)

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