Landkreis Stade

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Ausländerangelegenheiten

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Aktuell ist eine Vorsprache in der Ausländerbehörde lediglich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Tickets / Wartemarken können nicht gezogen werden.  

Allgemeine Ausländerangelegenheiten

Unsere Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind Ansprechpartner für die im Landkreis Stade lebenden ausländischen Staatsangehörigen, aber auch für deutsche Staatsangehörige, die z. B. die Einreise eines ausländischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland aus Anlass eines Besuches oder zur Familienzusammenführung wünschen.

Die nachfolgende Auflistung der Aufgaben der Ausländerbehörde soll nur einen kurzen Überblick über die wesentlichen Aufgaben geben, die insbesondere für Besucher der Ausländerbehörde von Bedeutung sind.

Darüber hinaus fallen weitere Arbeiten an, die vor allem die Verwaltung der Ausländerakten und organisatorische Tätigkeiten betreffen.

Informationen zum Chancen - Aufenthaltsrecht: 

Mit der neuen Regelung sollen positive Anreize für die Integration in den Arbeitsmarkt gesetzt und die Lebensplanung für langjährig in Deutschland lebende Menschen soll verlässlicher werden.

Von dieser neuen gesetzlichen Regelung können geduldete Ausländer profitieren, die sich am 31.10.2022 seit fünf Jahren in Deutschland aufgehalten haben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekannt haben.

Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt und kann nur als Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b des Aufenthaltsgesetzes verlängert werden. Innerhalb des 18-monatigen Zeitraums haben die Betroffenen die Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises. Können die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllt werden, kann es dazu kommen, dass der Aufenthalt wieder geduldet oder im schlechtesten Fall beendet wird.

Alle Personen, die die Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht erfüllen, werden in den kommenden Wochen angeschrieben oder es wird beim nächsten regulären Termin zur Vorsprache direkt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Nähere Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten können folgendem Merkblatt entnommen werden:

Merkblatt Chancen-Aufenthaltsrecht 

 

Folgende Tätigkeiten gehören zum Alltag der Ausländerbehörde:

 
Erteilung, Verlängerung und Versagung von Aufenthaltstiteln / Duldungen für die Bundesrepublik Deutschland

Die Art der Aufenthaltstitel richtet sich jeweils nach dem Aufenthaltszweck (z. B. Au-pair, Ehegatte/in eines/r Deutschen).


Duldungen erhalten Personen, die aus bestimmten Gründen momentan nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, denen aber auch kein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland gewährt werden kann.



Mitwirkung bei Visa-Verfahren für die Einreise nach Deutschland (z.B. für Einreisen zur Eheschließung, für Studienaufenthalte, zur Familienzusammenführung, zur Au-pair-Beschäftigung)

Die Ausländerbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Einreise erfüllt sind und teilt dann der Botschaft mit, ob der Einreise zugestimmt wird.

Regelung des Aufenthaltes von Asylbewerbern während des Verfahrens

Über den Asylantrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Jeder Asylbewerber erhält während seines laufenden Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung, deren Gültigkeit der Landkreis Stade verlängert.

Der Asylbewerber erhält hier Erlaubnisse zum Verlassen des Bereichs des Landkreises und Auskünfte zu seinem Verfahren.

Wird der Asylantrag abgelehnt, organisiert die Ausländerbehörde die Ausreise bzw. Abschiebung, dazu gehört u. a. auch die Beschaffung von Ausweispapieren.

Wird jemand als Asylberechtigter anerkannt, erhält er durch die Ausländerbehörde einen Reiseausweis und eine Aufenthaltserlaubnis.


Erwerbstätigkeit

Die Ausländerbehörde entscheidet mit Zustimmung der zuständigen Agentur für Arbeit mit Erteilung des Aufenthaltstitels auch über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


Integrationskurse (Sprach-und / oder Orientierungskurs)

Die Ausländerbehörde hat bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln auch darüber zu befinden, ob neu eingereiste Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt und / oder verpflichtet sind. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob sich der Ausländer auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.


Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern

Personen, die straffällig geworden sind, können aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen werden.

Eine Ausweisung hat zur Folge, dass ein Ausländer das Bundesgebiet verlassen muss.


Abschiebung von Personen

Eine Abschiebung muss z. B. dann erfolgen, wenn jemand ausgewiesen wurde oder der Asylantrag abgelehnt wurde und dann die Möglichkeit, freiwillig auszureisen, nicht genutzt hat.


Durchführung von Kontrollen unterschiedlichster Art im Rahmen von Außendiensten

Diese Kontrollen finden auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit statt, um zu gewährleisten, dass die betreffenden Personen auch angetroffen werden.


Allgemeine Auskünfte und Beratungen

Einen Großteil der Arbeit nimmt gerade diese Aufgabe in Anspruch,
um schon im Vorfeld Missverständnisse zu vermeiden und Verfahren zu verkürzen.

 

Wohnsitzregelung für Ausländer nach Abschluss des Asylverfahrens 

Ausländerinnen und Ausländer, die nach erfolgreichem Abschluss ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, müssen für die nächsten drei Jahre ihren Wohnsitz in dem Bundesland nehmen, dem sie im Rahmen des Asylverfahrens zugewiesen worden sind. Darauf weist der Landkreis Stade hin. 

Wer im Asylverfahren dem Landkreis Stade zugewiesen worden ist, darf somit seinen Wohnsitz zunächst nur im Land Niedersachsen nehmen. Das gleiche gilt für Ausländerinnen und Ausländer, denen nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 22, § 23 oder § 25 Absatz 3) erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist.

Die Wohnsitzverpflichtung gilt nicht für Personen, die bereits einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche nachgehen und mindestens über ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs nach den §§ 20 und 22 SGB II verfügen. Auch Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium aufgenommen haben, sind hiervon nicht betroffen. 

Wer trotz einer bestehenden Wohnsitzverpflichtung in ein anderes Bundesland umziehen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.

 

Einladungen von ausländischen Staatsangehörigen zu Besuchsreisen

Informationen und Hinweise hierzu finden Sie auf der Seite "Verpflichtungserklärung" über folgenden Link:

Verpflichtungserklärung

Ansprechpartnerinnen sind für Sie:

  • Frau Franz Buchstaben A - G, Tel. 04141 12-3277
  • Frau Bajorat Buchstaben H - Q, Tel. 04141 12-3274
  • Frau von Thaden Buchstaben R - Z, Tel. 04141 12-3275
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    21682 Stade
    Telefon: 04141 12-3260
    Telefax: 04141 12-3263
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  • Frau Reuels (Allg. Ausländerrecht: Buchstaben A - Aln)Standort anzeigenKreishaus Gebäude A, Zimmer A124 // 1. OG
    Am Sande 2
    21682 Stade
    Telefon: 04141 12-3281
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  • Herr Sabban (Allg. Ausländerrecht: Buchstaben Alo - B)Standort anzeigenKreishaus Gebäude A, Zimmer A129 // 1. OG
    Am Sande 2
    21682 Stade
    Telefon: 04141 12-3288
    Telefax: 04141 12-3263
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    Telefon: 04141 12-3279
    Telefax: 04141 12-3263
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  • Herr Wellm (Allg. Ausländerrecht: Buchstaben F - H)Standort anzeigenKreishaus Gebäude A, Zimmer A139 // 1. OG
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    21682 Stade
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    Telefax: 04141 12-3263
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  • Frau Jark (Allg. Ausländerrecht: Buchstaben N - R)Standort anzeigenKreishaus Gebäude A, Zimmer A124 // 1. OG
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    Telefon: 04141 12-3276
    Telefax: 04141 12-3263
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  • Frau Hartmann (Allg. Ausländerrecht: Buchstabe S)Standort anzeigenKreishaus Gebäude A, Zimmer A128 // 1. OG
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  • Herr Winsel (Allg. Ausländerrecht: Buchstaben T - Z)Standort anzeigenKreishaus Gebäude A, Zimmer A141 // 1. OG
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  • Frau Bockelmann (Erteilung Niederlassungserlaubnis + Übertragung in neuen Pass Buchstaben A - J)Standort anzeigenKreishaus Gebäude A, Zimmer A143 // 1. OG
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  • Herr Juhnke (Erteilung Niederlassungserlaubnis + Übertragung in neuen Pass Buchstaben K - Z)Standort anzeigenKreishaus Gebäude A, Zimmer A134 // 1. OG
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  • Frau von Thaden (Visum, Verpflichtungserklärung, Studium, FSJ, Au-Pair: Buchstaben R - Z)Standort anzeigenKreishaus Gebäude A, Zimmer A147 // 1. OG
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