Landkreis Stade

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Brandschutz- und Feuerwehrangelegenheiten

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© Vogt, Landkreis StadeWer das Wort „Brandschutz" hört, denkt zunächst erst einmal an die Feuerwehr. Die Aufgaben im Brandschutz allerdings sind wesentlich vielfältiger. Brandschutz bedeutet, Gefahren durch Brände abzuwehren, aber auch Hilfe bei Unglücksfällen und anderen Notständen zu leisten. Im Rahmen des „vorbeugenden" Brandschutzes wird, z. B. bei Baumaßnahmen, Vorsorge getroffen, dass schädigende Ereignisse erst gar nicht eintreten können.

Soweit der Landkreis Stade zuständig ist, werden die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes (mit Ausnahme des Aufgabenbereichs der Brandschutzprüferin/des Brandschutzprüfers, die/der dem Bauordnungsamt angehört) und des abwehrenden Brandschutzes vom Ordnungsamt des Landkreises Stade wahrgenommen.

Der Bereich des abwehrenden Brandschutzes umfasst folgende wesentliche Aufgaben:

  • Durchführung von feuerwehrtechnischen Lehrgängen der Kreisebene (Sprechfunker-, Maschinisten- und Atemschutzgeräteträgerausbildung)
  • Überprüfung der Feuerwehren auf Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft sowie Beratung der Städte und Gemeinden
  • Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sowie der zur Alarmierung und Nachrichtenvermittlung erforderlichen Anlagen
  • Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material
  • Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen für die Kreisfeuerwehr
  • Einsatz der Kreisfeuerwehr, Nachbarschaftshilfe

Weitere Informationen über die Feuerwehren erhalten Sie über diesen Link.

An wen muss ich mich wenden?
Für den Brandschutz ist die Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) und für den Katastrophenschutz sind die Landkreise zuständig. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit unten genannten Ansprechpartnern.

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