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Tierseuchenrechtliche Bescheinigungen
Allgemeine Informationen
Für den Verkauf eines Rindes in einen anderen Bestand ist vor der Verbringung eine BHV1-Freiheitsbescheinigung Ihres Rinderbestandes erforderlich, die im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beantragt werden kann. Nur wenn ein Rind direkt zum Schlachter oder ausschließlich in die Stallmast geht, entfällt die Attestpflicht.
Der Käufer eines Rindes hat die Bescheinigung auf Verlangen vorzuweisen und aufzubewahren.
Ein Vorlaufattest wird benötigt, wenn u.a. Rinder zu einer „Sammelstelle“ verbracht werden sollen und anschließend in einen anderen Mitgliedstaat der europäischen Union oder in Drittländer verbracht werden.
Das Attest bescheinigt die Seuchenfreiheit dieser Tiere.