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Betrieb eines Zertifizierungsdiensteanbieters Anzeige
Allgemeine Informationen
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes (SigG) aus.
Für den Betrieb eines solchen Zertifizierungsdienstes muss keine Genehmigung eingeholt werden, jedoch ist die Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzuzeigen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen sind.
Wenn Sie ein Gütezeichen für Ihre Zertifizierungsdienste erhalten möchten, können Sie sich freiwillig als Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditieren lassen.
Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner![]() | |
Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-4025 E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: http://www.landkreis-stade.de | Allgemeine Öffnungszeiten: |
Ansprechpartner/in
Landkreis Stade | |
Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: info@landkreis-stade.deHomepage: www.landkreis-stade.de | Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr |