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Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
Allgemeine Informationen
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.
So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.
Ansprechpartner/in
Bauordnungsamt![]() | |
Kreishaus Gebäude B Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-stade.deHomepage: http://www.landkreis-stade.de | Registratur, Archiv, Wohngeld, Baulasten, Bauordnung, Technische Verwaltung |