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Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Anzeige
Allgemeine Informationen
Wer Pflanzenschutzmittel für andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwenden oder zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über den Pflanzenschutz beraten will, hat dies der für den Betriebssitz und der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Nicht anzeigepflichtig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der gelegentlichen Nachbarschaftshilfe.
Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner![]() | |
Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-4025 E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: http://www.landkreis-stade.de | Allgemeine Öffnungszeiten: |
Ansprechpartner/in
Landkreis Stade | |
Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: info@landkreis-stade.deHomepage: www.landkreis-stade.de | Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr |