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Abfallentsorgung - Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung)
Allgemeine Informationen
Wer gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern möchte, bedarf einer Erlaubnis (Beförderungserlaubnis). Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Die Erlaubnispflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ein Notifizierungsverfahren ersetzt nicht die Beförderungserlaubnis.
Für nicht als gefährlich eingestufte Abfälle ist eine Anzeige der gewerbsmäßigen Beförderung notwendig.
Weitere Informationen erhalten hier.
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim - Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) Goslarsche Straße 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121 163-0 Telefax: 05121 163-999 E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_hildesheim/staatliches-gewerbeaufsichtsamt-hildesheim-52034.html |