Landkreis Stade

Inhalt

Vorlage - 2020/1441  

Betreff: Änderung der Vereinbarung mit der Gemeinde Drochtersen über die Abrechnung der Kosten nach § 118 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
03.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag
05.10.2020 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag Gemeinde Drochtersen vom 19.05.2019  
Vereinbarung mit Gemeinde Drochtersen zu § 118 aus dem Jahr 2013  
Entwurf Änderungsvereinbarung für KGS Drochtersen  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Erstattungssatz nach § 118 NSchG für die Kooperative Gesamtschule Drochtersen wird ab 01.01.2021 auf 72 % festgelegt. Dem Abschluss der vorliegenden Änderungsvereinbarung mit der Gemeinde Drochtersen wird zugestimmt.

 

 

 

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Soweit die Städte/Samtgemeinden/Einheitsgemeinden - wie im Landkreis Stade der Fall - anstelle des Landkreises für Schulen des Sekundarbereiches I oder II sind, ist in § 118 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) geregelt, dass der Landkreis den gemeindlichen Schulträgern einen Anteil der ihnen entstehenden Kosten erstattet. Der Erstattungssatz liegt nach § 118 NSchG zwischen 50 und 80 % und wird vom Kreistag festgelegt.

 

Im Landkreis Stade beträgt der Erstattungssatz gemäß Beschluss des Kreistages vom 12.2.2007 für die Buxtehuder Gymnasien 75 % und für die übrigen Schulen des Sekundarbe-reiches 70 %. Eine Ausnahme besteht für die beiden neu gegründeten Integrierten Gesamtschulen. Hier besteht eine vertragliche Regelung zwischen der Hansestadt Stade bzw. der Hansestadt Buxtehude und dem Landkreis, in der ein Erstattungssatz von 72 % festgelegt ist

 

Die Gemeinde Drochtersen beantragt mit Schreiben vom 19.05.2020 für die Kooperative Gesamtschule eine Angleichung der Kostenübernahme an eine Integrierte Gesamtschule mit dem Erstattungssatz in Höhe von 72 %. Weiter wird um Prüfung gebeten, ob für die Oberstufe der Erstattungssatz für Gymnasien in Höhe von 75 % angesetzt werden kann. Der Antrag der Gemeinde Drochtersen ist als Anlage beigefügt.

 

Hierzu ist festzuhalten,

 

1. dass die Erhöhung des Erstattungssatzes nach § 118 NSchG von 70 % auf 72 % nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Betrag von rd. 20.000 EUR ausmachen würde.

 

Um die Gesamtschulen (sowohl Integrierte als Kooperative) im Landkreis Stade gleich zu behandeln, sollte der Erstattungssatz für die Kooperative Gesamtschule Drochtersen auf 72 % erhöht werden.

 

2. Nach der Erläuterung zu Ziff. 4.der Vereinbarung zwischen Landkreis Stade und den Hansestädten zur Errichtung einer Integrierten Gesamtschule ergibt sich der vereinbarte Wert wie folgt: Bei der Berechnung des angemessenen Erstattungssatzes ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Schulform IGS ohne Differenzierung Schülerinnen und Schüler vereint, die ansonsten die Schulformen Gymnasium, Realschule und Hauptschule besuchen würden. Entsprechend der vom Landkreis mit der Hansestadt Buxtehude getroffenen Vereinbarung zu den dortigen Gymnasien in Verbindung mit dem Kreistagsbeschluss vom 12.02.2007 beträgt der dortige Erstattungssatz 75%. In Verbindung mit dem ansonsten landkreisweit gemäß Kreistagsbeschluss festgelegten Satz von 70 % ergibt sich für die Schulform IGS insgesamt ein Erstattungssatz nach § 118 NSchG in Höhe von 72%.

 

Danach erhalten die Hansestädte Stade und Buxtehude einen einheitlichen Erstattungs-satz in Höhe von 72 % sowohl für den Sekundarbereich I und II. Im Rahmen der Gleichbehandlung ist an dieser Stelle aus Sicht der Kreisverwaltung kein Platz für das Begehren der Gemeinde Drochtersen auf einen gesonderten Erstattungssatz für die Oberstufe in Höhe von 75 %.

 

 

Für die Erhöhung des Erstattungssatzes der Kosten nach § 118 NSchG auf 72 % ist die bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Stade und der Gemeinde Drochtersen über die Erstattung der Kosten nach § 118 NSchG vom 10.07.2013/08.08.2013 anzupassen. Die geltende Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Ebenso der Entwurf der 1. Änderung zur Vereinbarung zwischen dem Landkreis Stade und der Gemeinde Drochtersen über die Erstattung der Kosten nach § 118 NSchG vom 10.07.2013/08.08.2013.

 

 

 

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Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Gemeinde Drochtersen vom 19.05.2019 (1157 KB)      
Anlage 2 2 Vereinbarung mit Gemeinde Drochtersen zu § 118 aus dem Jahr 2013 (1496 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Änderungsvereinbarung für KGS Drochtersen (182 KB)