Landkreis Stade

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Vorlage - 2020/1423  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Stade
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:32 38 71 00
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten
11.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag
29.06.2020 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren von Rettungsdienstleistungen des LK Stade PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Stade wird, unter Vorbehalt der Zustimmung der Kostenträger bzgl. der Entgeltanpassung, zum 01.08.2020 beschlossen.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 30.09.2019 ist zum 01.10.2019 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Stade in Kraft getreten. Diese ermöglicht gem. §§ 15 und 16 Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG) die Abrechnung von Rettungsdienstleistungen mit Privatversicherten und sonstigen Selbstzahlern. Eine wesentliche Änderung der Satzung umfasste die Gebührensätze, die erstmalig nach neun Jahren auf die aktuellen Rettungsdienstkosten angepasst wurden. Als Grundlage der Gebührenkalkulation wurde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Nds. Rettungsdienstgesetzes das verhandelte Budget des Rettungsdienstes für das Jahr 2019 sowie die bis dahin angefallene Unterdeckung aus den Vorjahren herangezogen.

 

Nachdem nunmehr die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen (Fahrzeugvorhaltung Mehrzweckfahrzeuge und Krankentransportwagen) abgeschlossen und das Budget des Jahres 2020 abschließend vereinbart wurde (siehe auch Vorlage 2020/1368), hat sich gezeigt, dass die Kosten des Rettungsdienstes überproportional ansteigen. Die bisher kalkulierten Gebühren werden daher bei konstanten Einsatzzahlen nicht mehr zur Deckung der Rettungsdienstkosten auskömmlich sein, sodass eine erneute Gebührenanpassung erforderlich ist.

 

Die aktuelle Gebührenkalkulation sieht folgende Veränderungen vor:

 

Leistung

Bisherige Gebührenhöhe

Neue Gebührenhöhe

Veränderung

Notfallrettung (RTW)

- Pauschale

- KM-Satz ab 31. km

 

464,00 €

4,00 €

 

542,00 €

4,00 €

 

+ 78,00 €

+/- 0,00 €

Qual. Krankentransport (KTW)

- Pauschale

- KM-Satz ab 31. km

 

154,00 €

3,00 €

 

165,00 €

3,00 €

 

+ 11,00 €

+/- 0,00 €

Notarzt inkl. Einsatzfahrzeug (NEF)

393,00 €

420,00 €

+ 27,00 €

Bereitstellung eines Arztes f. med. notwendige Verlegungsfahrt

70,00 €

73,00 €

+ 3,00 €

 

Da innerhalb eines Rettungsdienstbereiches gem. § 15 II S. 2 NRettDG für gleiche Leistungen gleiche Entgelte zu erheben sind, ist neben der Satzung auch die Entgeltvereinbarung anzupassen. Diese ermöglicht die Abrechnung von Rettungsdienstleistungen mit den Kostenträgern (= gesetzliche Krankenkassen). Die beabsichtigte Anpassung der Gebühren und Entgelte ist daher im Vorwege mit den Kostenträgern abzustimmen.

 

Die Kostenträger begrüßen insbesondere im Hinblick auf die gravierende Kostensteigerung im Rettungsdienst die Anpassung der Gebühren und Entgelte. Die letztendliche Zustimmung zu den Entgeltsätzen kann jedoch erst nach der Beratung durch deren zuständige Gremien am 30.06.2020 erteilt werden.

 

Weitere Anpassungen an der Entgeltvereinbarung sind nicht erforderlich. Hinsichtlich der Satzung ist bei § 5 II folgende Ergänzung vorzunehmen, um Missverständnisse zur „einsatzbedingt gefahrenen Wegstrecke“ vorzubeugen:

 

Die einsatzbedingt gefahrene Wegstrecke umfasst grundsätzlich die An- und Rückfahrt von bzw. zur Rettungswache des alarmierten Rettungsfahrzeuges. Sofern ein Folgeeinsatz vorliegt, umfasst die einsatzbedingt gefahrene Wegstrecke die Fahrt von der Rettungswache des alarmierten Rettungsfahrzeuges bis zur medizinischen Einrichtung bzw. von der medizinischen Einrichtung bis zur Rettungswache des alarmierten Rettungsfahrzeuges.“   

 

Die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Stade sowie die neue Entgeltvereinbarung sollen zum 01.08.2020 in Kraft treten. 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Stade

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren von Rettungsdienstleistungen des LK Stade (42 KB) PDF-Dokument (70 KB)