Inhalt
Vorlage - 2012/0151
|
Beschlussvorschlag:
Das Überschwemmungsgebiet der Este zwischen dem Stauwehr an der Moisburger Straße in Buxtehude und der Grenze zum Landkreis Harburg wird durch den Erlass der vorliegenden Überschwemmungsgebiets-Verordnung festgesetzt.
Sachverhalt:
Nach § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) sind von den unteren Wasserbehörden für vom Nds. Umweltministerium bestimmte Gewässerabschnitte Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Der Landkreis Stade muss demnach u.a. das Überschwemmungsgebiet der Este zwischen dem Stauwehr an der Moisburger Straße in Buxtehude und der Grenze zum Landkreis Harburg festsetzen.
Die vorläufige Sicherung dieses Gebietes durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nach § 76 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erfolgte am 15.02.2012 durch Veröffentlichung der Arbeitskarten im Nds. Ministerialblatt.
Nachdem der Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen in seiner Sitzung am 27.06.2012 der Einleitung des Verfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Este oberhalb Buxtehudes bis zur Kreisgrenze zugestimmt hat, wurde das nach § 115 Abs. 2 NWG vorgesehene Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt. Der Stadt Buxtehude, der Samtgemeinde Apensen und der Gemeinde Beckdorf sowie weiteren Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 27.07.2012 Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.10.2012 gegeben. Das Auslegungsverfahren nach § 73 VwVfG hat beim Landkreis Stade, bei der Stadt Buxtehude und bei der Samtgemeinde Apensen in der Zeit vom 22.08.2012 bis 21.09.2012 stattgefunden.
Die beteiligten Kommunen, Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ganz überwiegend, sofern überhaupt Stellungnahmen abgegeben worden sind, keine Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes durch Erlass der vorgelegten Verordnung geäußert. Lediglich der Kreisbauernverband Stade e.V. hat Anregungen geäußert bzw. Forderungen gestellt. Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes wurden allgemein akzeptiert und anerkannt.
Es wurden keine Einwendungen von privaten Betroffenen aufgrund der Auslegung der Unterlagen erhoben.
Am 16.10.2012 hat der gemäß § 115 NWG in Verbindung mit § 73 VwVfG vorgesehene Erörterungstermin stattgefunden, bei dem vornehmlich die Stellungnahme des Kreisbauernverbandes erörtert worden ist. Die Forderungen und Anregungen des Kreisbauernverbandes sowie die diesbezüglichen Abwägungen seitens der Landkreisverwaltung sind dieser Ausschussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die verwaltungsrechtlichen Erfordernisse für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Este oberhalb Buxtehudes bis zur Landkreisgrenze vor.
Anlage/n:
Anlage 1 Stellungnahme des Kreisbauernverbandes; Abwägung
Anlage 2 Entwurf der ÜSG-VO der oberen Este
Anlage 3 Übersichtkarte des ÜSG im Maßstab 1 : 25.000
Anlage 4.1 1. Detailkarte, unmaßstäblich in DIN A3 (Original im Maßstab 1 : 5.000)
Anlage 4.2 2. Detailkarte, unmaßstäblich in DIN A3 (Original im Maßstab 1 : 5.000)
Anlage 4.3 3. Detailkarte, unmaßstäblich in DIN A3 (Original im Maßstab 1 : 5.000)
Anlage 5 Text des § 78 und des 103 WHG
Anlage 6 Text des § 115 und des § 116 NWG
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Stellungnahme Kreisbauernverband und Abwägung (26 KB) | ![]() |
||
![]() |
2 | Entwurf ÜSG-VO obere Este (36 KB) | ![]() |
||
![]() |
3 | ÜSG_Este_0_Übersicht (6960 KB) | |||
![]() |
4 | ÜSG_Este_1_Detail (8472 KB) | |||
![]() |
5 | ÜSG_Este_2_Detail (6312 KB) | |||
![]() |
6 | ÜSG_Este_3_Detail (6480 KB) | |||
![]() |
7 | Text § 78 und § 103 WHG (41 KB) | ![]() |
||
![]() |
8 | Text § 115 und § 116 NWG (22 KB) | ![]() |