Inhalt
Vorlage - 2019/1187
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Beschlussvorschlag:
Der Hansestadt Stade wird für die Schaffung von 45 Regelplätzen durch einen Ausbau des Ottenbecker Kinderhauses in Stade/Ottenbeck ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 112.500,00 € gewährt.
Sachverhalt:
Die Hansestadt Stade plant den Ausbau des Ottenbecker Kinderhauses in Stade/Ottenbeck.
Mit Schreiben vom 09.01.2019 hat die Hansestadt Stade daher die Gewährung eines Kreiszuschusses aus Jugendhilfemitteln für die Schaffung von 25 Regelplätzen und 20 Hortplätzen gemäß der Vereinbarung über die Übertragung nach § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII - Betreuung in Kindertagesstätten - beantragt.
Im Rahmen des Antragverfahrens sind die Fachberatung und die Jugendhilfeplanung im Hause beteiligt worden. Die Jugendhilfeplanung steht der beantragten Maßnahme kritisch gegenüber, da nach der Kindertagesstättenbedarfsplanung eine entsprechende Erweiterungsmaßnahme in anderen Sozialräumen der Hansestadt Stade deutlich angebrachter sei.
Da aber grundsätzlich ein Bedarf an entsprechenden Betreuungsplätzen innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt Stade besteht, wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 112.500,00 € (45 Regelplätze x max. 2.500,- €/Platz) insgesamt befürwortet.
Entsprechende Haushaltsmittel für die 25 Regelplätze und 20 Hortplätze sind im Haushalt 2019 veranschlagt.