Landkreis Stade

Inhalt

Vorlage - 2018/0997  

Betreff: Neufassung der Grundsätze zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß §§ 23 und 24 SGB VIII
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.02.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf_ Grundsätze zur Förderung von Kindern in Tagespflege PDF-Dokument
Synopse_2014_2018 PDF-Dokument

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Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Grundsätze zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 SGB VIII wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt:

Auf Initiative des Landkreises Stade haben Jugendhilfeträger aus Niedersachsen eine Mustersatzung erstellt, um in dem Bereich der Kindertagespflege Rechtssicherheit zu erlangen. Hintergrund der Initiative waren Klagen gegen Festsetzungen der Jugendhilfeträger in der Kindertagespflege über die Höhe der zu zahlenden Leistungen an Kindertagespflegepersonen sowie über die Erhebung eines Kostenbeitrages. In der Mustersatzung ist sowohl die Ausgestaltung der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach §§ 23, 24 SGB VIII als auch die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege nach
§ 90 SGB VIII geregelt. Die Mustersatzung ist vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) geprüft worden und soll als Arbeitshilfe von der Arbeitsgemeinschaft der  Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) bereitgestellt werden.

 

Im Landkreis Stade ist die Ausgestaltung der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach §§ 23, 24 SGB VIII in Grundsätzen geregelt, während die Erhebung von Kostenbeiträgen in einer entsprechenden Satzung festgelegt ist.

 

Die Grundsätze des Landkreises Stade sollen entsprechend der Mustervorlage angepasst werden. Die Neufassung enthält gegenüber der derzeit gültigen Fassung insbesondere Änderungen bezüglich der Höhe der Tagessätze für Tagespflegepersonen sowie hinsichtlich der Darstellung über die Anforderungen an die geförderten Tagespflegepersonen. Dabei sind die vom Land Niedersachsen geforderten Qualitätsstandards an die Kindertagespflege sowie die Empfehlungen der AGJÄ berücksichtigt worden.

 

Eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege wird bis zur Beendigung eines derzeit anhängigen Normkontrollverfahrens zurückgestellt.

 

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Anlage/n:

Neufassung der Grundsätze zur Förderung von Kindern in der Tagespflege nach §§ 23,24 SGB VIII

Synopse 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_ Grundsätze zur Förderung von Kindern in Tagespflege (359 KB) PDF-Dokument (151 KB)    
Anlage 2 2 Synopse_2014_2018 (377 KB) PDF-Dokument (198 KB)