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Auszug - Anmietung von Büroräumen für Zwecke der Landkreisverwaltung (Gesundheitsamt)
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
KBR Pönitz begründet die beabsichtigte Anmietung von Büroräumen für Zwecke der Kreisverwaltung (Gesundheitsamt). Der Flächenbedarf beträgt 600 qm, die Anmietung ist für eine Zeit von zehn Jahren vorgesehen. Sie verweist darauf, dass aus wirtschaftlichen Überlegungen immer ein ausgewogenes Verhältnis von Eigentum und Miete hergestellt sein sollte. Ein weiterer Bau von kreiseigenen Verwaltungsgebäuden ist z. Zt. nicht vorgesehen. Das in Aussicht genommene Objekt zeichnet sich durch eine hervorragende Lage im Innenstadtbereich von Stade aus.
KA Arndt stellt die Frage in den Raum, ob es nicht sinnvoller ist, Eigentum zu schaffen. Er spricht sich dafür aus, nur kurzfristig Anmietungen vorzunehmen und langfristig auf Eigentum zu setzen. Er empfiehlt die Vorlage einer Analyse zu der Frage der Wirtschaftlichkeit von Miete einerseits und Eigentum andererseits und regt an, die Möglichkeit der Vergrößerung des neuen Verwaltungsgebäudes Am Staatsarchiv in Stade in Erwägung zu ziehen.
KA Koch-Böhnke plädiert dafür, sich das Ziel zu setzen, nach dem Anmietungsende in zehn Jahren alle Mitarbeiter in eigenen Liegenschaften unterzubringen.
KA Wiegers gibt zu bedenken, dass vor einer Beschlussfassung erst die Mietkonditionen bekannt sein müssen. Er hält generell für die Zukunft einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Miete und Eigentum für erforderlich.
Im Ausschuss wird die von der Verwaltung vorgesehene, temporäre Anmietung entsprechend dem Beschlussvorschlag für gerechtfertigt gehalten. KBR Pönitz weist ergänzend darauf hin, dass die Verwaltung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen muss und dass darauf vertraut werden möge, dass die Verwaltung den Mietvertrag zu angemessenen Bedingungen abschließt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.