Landkreis Stade

Inhalt

Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019   

Sitzung des Finanz- und Personalausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz- und Personalausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 8:30 - 9:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Elbe
Ort: Am Sande 2, 21682 Stade
2018/1104 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Landrat Roesberg führt aus, dass die Änderungsvorschläge aus den Fachausschussberatungen in der vorgelegten Veränderungsübersicht zusammengestellt wurden. Die Ausgestaltung der vorgeschlagenen Ausweitung der Sportförderung und die Förderung der Hebammenzentrale wird noch Gegenstand einer weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschüssen sein.

 

Bezüglich der vorgeschlagenen Festsetzung des Kreisumlagesatzes sind die Hansestädte, die Gemeinden und die Samtgemeinden einschließlich ihrer Mitgliedsgemeinden angehört worden. Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Landrat Roesberg verweist auf die vorgelegte  Übersicht der Bilanzdaten der Gemeinden und des Landkreises, die eine insgesamt gute Finanzlage der gemeindlichen Ebene ausweist. Mit der  vorgesehenen Absenkung des Kreisumlagesatzes um 2 Punkte auf 49 v.H. wird die im Haushaltsjahr 2014 begonnen Kreisumlagesenkung fortgesetzt. Festzustellen ist, dass auch unter Berücksichtigung der erhöhten Zuweisungen des Landkreises für den Bereich der Kindertagesstätten eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen der gemeindlichen und der Kreisebene erreicht wird.

 

Für das Haushaltsjahr wird sich als Folge der geplanten Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II für den Landkreis ein Minderertrag von rd. 2,7 Mio. Euro ergeben. Zur Kompensation plant der Bund, die Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer aufzustocken. Diese zusätzlichen Erträge werden dann ab dem Haushaltsjahr 2020 zu einer Erhöhung der Kreisumlage führen. Eine Änderung der Ansätze im Haushaltsplan 2019 erfolgt nicht, da die gesetzliche Regelung erst nach Verabschiedung des Haushaltsplanes in Kraft treten wird. Es bleibt abzuwarten, ob im Laufe der Haushaltsjahres 2019 der Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich ist.

 

Neben den bereits mit den vorgelegten Anträgen der SPD- Fraktion vom 14.11.18 zur Bereitstellung eines Betriebskostenzuschusses für die Elbekliniken und dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Elbekliniken und der Bereitstellung eines Investitionszuschusses liegt als Tischvorlage ein Eilantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 18.11.18 zur Ausweisung eines Sperrvermerkes bei den Baukosten für die K 40 vor.

 

Landrat Roesberg erläutert die möglichen  Rechtsfolgen aus einer gerichtlichen Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz bezüglich des Planfeststellungsbeschlusses zur K 40  und stellt fest, dass die Ausweisung eines Sperrvermerkes das falsche Instrument sei. In der abschließenden Abstimmung wird der  Antrag auf Ausweisung eines Sperrvermerkes bei den Baukosten der K 40 bei einer Enthaltung abgelehnt.

 

KA Protze erläutert den vorliegenden Antrag  der SPD-Fraktion  auf Bereitstellung eines Betriebskostenzuschusses für die Elbekliniken. Ziel sei es, durch die Übernahme der Kosten für die Brandwachen das Elbeklinikum in die Lage zu versetzen, mit den frei werdenden Mitteln die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.

 

KA Klaus stellt fest, dass die Sicherstellung des Brandschutzes in die Zuständigkeit der Elbe Kliniken GmbH falle und beantragt zur Geschäftsordnung, die Nichtbefassung mit dem vorliegenden Antrag. Dieser Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen  angenommen.

 

Der Antrag der Fraktion „Die Linke“  auf Änderung des Gesellschaftsvertrages der Elbe Kliniken GmbH und der Bereitstellung eines Investitionszuschusses wird bei 3 Enthaltungen einstimmig abgelehnt.

 

Auf Nachfrage von KA Dammann erläutert Landrat Roesberg die Gründe für den Stellenzuwachs und die Entwicklung der Verschuldung. Dem Protokoll ist eine Veröffentlichung aus der Zeitschrift „Der Steuerzahler“  beigefügt, aus der ersichtlich ist, dass der Landkreis bezüglich seiner Personalkosten von 215 Euro/Einwohner deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 264 Euro/Einwohner liegt. KA Dammann hält die Planung des Haushaltes insgesamt für zu optimistisch und wird sich daher der Stimme enthalten.

 

Eine Anfrage von KA Dammann zu den finanziellen Auswirkungen des Urteiles des Verwaltungsgerichts Stade zur Tagespflege wird durch Landrat Roesberg dahingehend beantwortet, dass sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2019 ergeben.

 

KA Steffen beurteilt die Haushaltssituation positiv. Die Verschuldung aus Investitionskrediten muss im Blick gehalten werden. Mit den vorgelegten Änderungsanträgen ist es nach Jahren der Zurückhaltung vertretbar, in Maßen etwas Neues zu gestalten. Die Finanzlage der Gemeinden ist ausweislich der vorgelegten Daten durchweg gut. KA Steffen begrüßt die beabsichtigte Bildung einer zweckgebundenen Rücklage aus einem Teil des Überschusses 2017 für anstehende Investitionen.

 

KA Protze stellt fest, dass der Haushaltsplanentwurf das abbildet, was im Jahre 2019 zu erwarten ist. Er begrüßt die Senkung des Kreisumlagesatzes, da die Gemeinden damit bessere finanzielle Spielräume erhalten. Die Investitionstätigkeit trägt auch dazu bei, gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter/innen zu schaffen.

 

KA Männich-Polenz begrüßt die Förderung der Hebammenzentrale und sieht  weiterhin Probleme in der Umsetzung der Planung für die K 40 in Buxtehude. Sie wird sich zum Haushaltsplan der Stimme enthalten.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig. 

Enthaltungen: 2 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veröffentlichung aus -Der Steuerzahler- vom Juni 2018 zu Personalkosten (716 KB)      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenänderungsliste Gesamt 2019 (358 KB)      
Anlage 2 2 Bilanzdaten (Fehlbeträge, Überschussrücklagen) der Kommunen (102 KB)      
Anlage 3 3 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 16.10.2018 betr. Elbe Kliniken (1324 KB)