Landkreis Stade

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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung und Umweltfragen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 8:30 - 10:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Sande 2, 21682 Stade
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

1.              Herr Helmut Brunner aus Buxtehude:

Die gutachterliche Annahme, dass eine Nachtabschaltung (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei Windstärken <6) zum Schutz des Uhus wirksam sei, wird angezweifelt.

 

2.              Herr Schulte aus Essel:

In Einzelfällen weicht die Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergienutzung von einer kreisweit einheitlichen Anwendung eines Kriterienkataloges ab. Eine solche Abweichung ist unter anderem für das Alte Land vorgesehen. Das Alte Land bleibt frei von jeglicher Ausweisung als Vorranggebiet WE.

Warum werden für das Alte Land besondere Planungsziele formuliert, die einem einheitlichen Kriterienkatalog widersprechen.

 

3.              Frau Ute Soltau aus Deinste/Helmste:

Zur Betroffenheit von Uhuvorkommen durch die Windkraftplanung, insbesondere in Deinste/Ohrensen erklärt Frau Soltau, dass es bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirksamkeit der geplanten „Abschaltung“ in der Nachtzeit (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, bei Windstärke <6) gibt. Um etwaige artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen auszuschließen, ist ein nachträgliches Monitoring nicht zielführend.

 

4.              Herr Watzulik, Daensen

Die räumliche Festlegung des Vorranggebietes WE in Daensen wird u. a. auch unter dem Einfluss der angrenzenden Vorrangfläche Sandabbau und dem Uhuvorkommen getroffen.

Warum werden die Bedürfnisse des Menschen nicht gleichermaßen in die Bewertung und Abwägung zur Festlegung des Vorranggebietes WE einbezogen.

 

 

Zu 1.:              KBR Bode erklärt vorab, dass in dem Gutachten ein Fehler bei der  Einheitsangabe zur Windstärke aufgetreten sei. Korrekt muss es heißen, dass die Nachtabschaltung für Windstärken < 6 empfohlen wird, da diese signifikant als Störfaktor für die Flughäufigkeit angenommen werden kann. In der zusammenfassenden Erklärung wird fälschlicherweise die Windgeschwindigkeit von 6m/sec als signifikantes Maß angegeben.

              Auf die konkrete Frage von Herrn Brunner antwortet KBR Bode, dass das vorliegende Gutachten des Herrn Dr. Matthias Schreiber nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen wird.

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.:              KBR Bode erläutert grundsätzlich, dass die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung im Regionalen Raumordnungsprogramm auf einem mehrstufigen Verfahren beruht. Tabuzonen werden nach harten und weichen Kriterien ermittelt, die Abwägung zwischen Potenzialflächen mit konkurrierenden öffentlichen Belangen erfolgt und es wird geprüft, ob der Windenergie substanziell Raum verschafft wurde. Würden keine Vorranggebiete festgelegt werden, dann wäre Windenergieanlagen nach §35 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 (BauGB) grundsätzlich im Außenbereich privilegiert zulässig. Ausnahmen von den grundsätzlich einheitlichen Kriterien kann es nur geben, sofern fachlich sachliche Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen für das Alte Land vor.

Aufgrund seiner kulturhistorischen Bedeutung für den Landkreis Stade, wird das Alte Land als harte Tabuzone für WEA bewertet. Des Weiteren erläutert KBR Bode, dass durch das Land Niedersachsen bereits die Aufnahme in die Tentativliste Weltkulturerbe angemeldet wurde. Somit befindet sich das Alte Land im Bewerbungsverfahren zum UNESCO-Weltkulturerbe. Dieser Initiative hat der Landkreis Stade durch Kreistagsbeschluss seine Unterstützung zugesagt.

 

Zu 3.:              Zu der Frage, ob das gutachterlich empfohlene Monitoring ein geeignetes Mittel im Sinne des Artenschutzes sein kann, erklärt KBR Bode, dass diese Frage im weiteren Sitzungsverlauf unter TOP 5 beraten wird.

 

Zu 4.:              Der Hinweis zur weiteren Bewertung des festgestellten Uhu-Vorkommens ist bereits ergangen. KBR Bode erklärt zudem, dass die Vorrangflächen Sandabbau Vorgaben aus dem LROP sind, die zwingend zu übernehmen sind.

 


Abstimmungsergebnis: