Landkreis Stade

Inhalt

Auszug - Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 40 Rübker Straße  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 8:30 - 12:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Stadthauses Buxtehude
Ort: Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude
2013/0327 Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 40 Rübker Straße
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss ist sich einig, die TOP 4, 5 und 6 zusammen zu behandeln. Nach einer Einführung in das Thema durch KBR Bode erhält Herr Prof. Fornaschon, der als Gutachter für den Vorhabenträger im Planfeststellungsverfahren tätig geworden ist, das Wort. Er hält den Vortrag, der den Ausschussmitgliedern bereits mit der Einladung zur Sitzung vom 28.11.2013 in schriftlicher Form zugeleitet worden ist. Seinen Vortrag ergänzt er um eine Verkehrssimulation, die allen Anwesenden anschaulich präsentiert wird und um aussagekräftige Darstellungen zur Lärmschutzproblematik. Die Lärmschutzwände sollen aus städtebaulichen Gründen nunmehr nur noch eine Höhe von 3 m erhalten. Besonders an der Gestaltung, Höhe und Lage der Lärmschutzwände, insbesondere an der Gaststätte Hoyers Eck und am lärmarmen Straßenbelag entzündet sich die Diskussion.

 

Herr Prof. Fornaschon und KBR Bode beantworten im Verlauf der weiteren Beratung Verständnisfragen der Ausschussmitglieder und klären (angebliche) Unstimmigkeiten auf. Soweit Details der Planung angesprochen werden, wird darauf verwiesen, dass im Rahmen des weiteren Planfeststellungsverfahrens (Planänderung) noch eine Feinplanung erfolgt.

 

KA Bade äußert im Detail Bedenken gegen die Planung. Sie wendet sich gegen Unterstellungen und Annahmen, die ihrer Ansicht nach der Planung zugrunde liegen. Sie bringt zum Ausdruck, dass ein K 40-Ausbau nicht sinnvoll und statt dessen eine Alternativlösung am Rande des FFH-Gebietes vorzuziehen ist. KA Bade vermisst eine Visualisierung der Situation an der K 40 nach dem Ausbau. Sie weist auf den hohen LKW-Verkehr in Richtung Gewerbegebiet Ostmoorweg, auf Kostensteigerungen durch die Bewältigung besonderer Probleme an der K 40 und auf die Verminderung der Wirkungen des lärmarmen Straßenbelages hin.

 

KA Kusserow macht den Vorschlag, an der Gaststätte Hoyers Eck auf die Lärmschutzwand zu verzichten und dort nur passiven Lärmschutz vorzusehen. Er stellt heraus, dass die jetzige Planung aufzeigt, dass der K 40-Ausbau machbar ist. Er sieht durchaus, dass die Planung Unannehmlichkeiten mit sich bringt und dass die Bemühungen, Verbesserungen für die Anlieger zu erreichen, fortgeführt werden müssen. Im Übrigen ist er der Ansicht, dass berücksichtigt werden muss, dass in Buxtehude immer davon ausgegangen wurde, dass die Autobahnanbindung über die Rübker Straße erfolgt und dass dies den Anwohnern auch bekannt war.

 

KA Biesenbach erkennt eine deutliche Verbesserung der Planung. Sie wertet unter anderem die Bypass-Lösungen an der Kreuzung, den durch die Simulation aufgezeigten, ausreichenden Verkehrsfluss, die Reduzierung der Höhe der Lärmschutzwände und den lärmarmen Straßenbelag als positiv. Sie regt an, eine Visualisierung vorzunehmen und dem Ausschuss zu präsentieren, für eine optimale Steuerung der Lichtsignalanlagen zu sorgen, die Lärmschutzwand an der Gaststätte Hoyers Eck zu verlegen und über die Gestaltung der Lärmschutzwände in städtebaulicher Hinsicht (z.B. transparente LSW) nachzudenken.

 

Auf Nachfrage von KA Männich-Polenz zu den Gesamtkosten des K 40-Ausbaus erklärt KBR Bode, dass ursprünglich 4,5 Mio. vorgesehen waren, dass zurzeit im Haushalt 8,0 Mio veranschlagt sind, weitere Steigerungen nicht ausgeschlossen und erst nach bestandskräftigem Abschluss des Verfahrens weitere Aussagen möglich sind.

 

KA Hansen bringt in Erinnerung, dass der Kreistag Herr des Verfahrens ist. Er erklärt, dass sich nach der Entscheidung des Kreistages für den K 40-Ausbau neue Erkenntnisse ergeben haben (u.a. eine andere Einschätzung der FFH-Problematik), die es rechtfertigen, eine neue Variantenprüfung durchzuführen und auf dieser Grundlage neu zu entscheiden. Darauf wird er im Zusammenhang mit den Anträgen des KA Koch-Böhnke und KA Fischer noch eingehen.

 

KBR Bode macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung durchaus seit geraumer Zeit intensiv mit Variantenüberlegungen beschäftigt ist. Eine korrekte Variantenprüfung stellt eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Planfeststellungsverfahren dar. In diesem Zusammenhang nicht unerheblich ist die Tatsache, dass auch im Falle des Baues einer Umgehungsstraße die Rübker Straße im Prognosefall noch hoch belastet sein wird. KBR Bode geht auf die anvisierte Flächennutzungsplanänderung der Stadt Buxtehude ein, die seiner Ansicht nach aus rechtlichen Gründen bedenklich ist. Offensichtlich ist es nach Worten von KBR Bode bisher nicht gelungen, die FFH-Verträglichkeit einer Umgehungsstraße  zuverlässig darzulegen. Er macht auch auf weitere Probleme einer Umgehungsstraße aufmerksam. In diesem Zusammenhang erwähnt er die Zerschneidung der Landschaft, Flächenverbrauch, Einbindung in das Landschaftsbild, Zerschneidung von Wegebeziehungen, landwirtschaftliche Beeinträchtigungen und die bestehende NSG-Ausweisung.

 

Der Vorsitzende leitet über zu den Anträgen des KA Koch-Böhnke vom 05.05.2013 und des KA Fischer vom 18.06.2013. KA Koch-Böhnke ist nicht anwesend. KA Fischer begründet seinen Antrag. Er erklärt, dass die vorliegende Planung zwar machbar sein mag, aber nicht vertretbar ist. Er empfindet den K 40-Ausbau als schlechteste Variante, besonders deshalb, weil sich die Lebensqualität der Anwohner erheblich verschlechtert. Eine Trasse am Rande des FFH-Gebietes hält er für verträglicher. Eine erneute Beratung im Kreistag wird von ihm begrüßt.

 

KA Hansen verweist darauf, dass die SPD-Fraktion aus ihrer Skepsis gegenüber dem K 40-Ausbau nie ein Hehl gemacht hat. Auch wenn der K 40-Ausbau machbar ist, so ist er nicht sinnvoll. Da jetzt eine Lösung aufgezeigt wurde, die das FFH-Gebiet nur unwesentlich berührt, ist eine neue Beurteilungsgrundlage geschaffen. KA Hansen weist noch einmal darauf hin, dass der Kreistag Herr des Verfahrens ist und er wegen neuerer Erkenntnisse in eine neue Beratung eintreten sollte. KA Hansen führt aus, dass die SPD-Fraktion beantragt, dass der Kreistag beschließen möge, das Verfahren zum K 40-Ausbau solange auszusetzen bis eine neue Variantenabwägung unter Berücksichtigung der von der Stadt Buxtehude vorgeschlagenen Variante erarbeitet, diese dem Bau- und Wegeausschuss und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt wurde.

 

KBR Bode macht auf die mit der Verfahrensaussetzung verbundene Verzögerung im Verfahren aufmerksam und empfiehlt, das Verfahren fortzuführen und parallel dazu die Variantenuntersuchung vorzunehmen.

 

KA Biesenbach erinnert an den Beschluss des Kreistages vom 27.10.2011. Sie sieht keinen Anlass, das Verfahren jetzt zu stoppen und weist auf die mit der Variante 2 verbundenen Probleme, die auf den ersten Blick vielleicht gar nicht erkennbar sind, hin. Das jetzige Verfahren sollte ihrer Ansicht nach bis zum Ende fortgeführt werden, wobei parallel dazu weitere Untersuchungen vorgenommen werden könnten.

 

KA Männich-Polenz hält beide Varianten nicht für akzeptabel. Sie weist auf den hohen Wert eines FFH-Gebietes, auf die vorgesehenen Anschlussstellen westlich und östlich Buxtehudes und auf die mit der Autobahnanbindung verbundenen hohen Kosten hin.

 

KA Kusserow spricht sich gegen eine Aussetzung des Verfahrens aus. Er spricht die aus seiner Sicht mit der Variante 2 verbundenen Probleme im Einzelnen an.

 

KA Arndt schildert die Historie. Er bemerkt, dass die FWG-Fraktion seinerzeit nur mit Bedenken dem K 40-Ausbau zugestimmt hat. Er weist auf Versäumnisse der Stadt Buxtehude hin, die eine Bebauung an der Rübker Straße zu einem Zeitpunkt zugelassen hat, als schon bekannt war, dass die K 40 der Autobahnanbindung dienen soll. Ferner macht er auf die mit der Variante 2 verbundenen höheren Kosten und auf eine etwaige Kostenbeteiligung der Stadt Buxtehude aufmerksam. In Anbetracht aller Umstände ist seiner Ansicht nach eine ausführliche Variantenbetrachtung und eine sorgfältige Abwägungsentscheidung des Kreistages nötig, die dieser unter Einbeziehung aller für und gegen das Vorhaben sprechenden Gesichtspunkte zu treffen hat. Dem SPD-Antrag könne er zustimmen. Eine gewisse Verzögerung im Verfahren sei hinzunehmen, aber keine Aussetzung.

 

KBR Bode erklärt, dass die Verwaltung ohnehin die Variantenuntersuchung aktualisieren muss und demzufolge im Falle der Vorlage an den Kreistag keine große Verfahrensverzögerung zu erwarten ist.

 

KA Hansen bringt zum Ausdruck, dass der Kreistag über das weitere Vorgehen entscheiden muss. Er formuliert seinen Antrag wie folgt neu:

 

„Unter Fortführung des jetzigen Verfahrens ist unverzüglich eine erneute, vertiefte Variantenuntersuchung unter Einbeziehung der von der Stadt Buxtehude im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren vorgesehenen Trasse durchzuführen und dem Kreistag zu einer Entscheidung über die Festlegung der vorzugswürdigen Trasse vorzulegen.“

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass damit folgende 3 Anträge vorliegen:

 

-              Mündlicher Antrag des KA Hansen in der heutigen Sitzung

-              Schriftlicher Antrag des KA Koch-Böhnke vom 05.05.2013

-              Schriftlicher Antrag des KA Fischer vom 18.06.2013

 

KA Fischer erklärt auf Nachfrage, dass sein Antrag als gegenstandslos angesehen werden kann, wenn der Antrag des KA Hansen angenommen wird. Der Vorsitzende stellt anschließend den Antrag des KA Hansen zur Abstimmung. Der Ausschuss beschließt mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen, zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.

 

Anschließend wird über den Antrag des KA Koch-Böhnke vom 05.05.2013 abgestimmt. Der Ausschuss beschließt mit 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, zu empfehlen, den Antrag anzunehmen.

 


Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht-K40-2013-11-26 (1367 KB)      
Anlage 2 2 Anlagen-K40-2013-11-26_2 (337 KB)