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Auszug - Kinderschutz; Mustervereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsauschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Hagenah stellt die im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes erhobene Verpflichtung Vereinbarungen zum Kinderschutz zu treffen dar. Es liegen neue Musterentwürfen für die Bereiche Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Tageseinrichtungen für Kinder vor. Im Bereich der Jugendarbeit werden jetzt auch die ehrenamtlich tätigen Personen einbezogen. Die Vereinbarungen sind von den Spitzenverbänden abgestimmt worden. Es ist beabsichtigt alle entsprechenden Träger und Einrichtungen zu informieren und eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Von verschiedenen Ausschussmitgliedern wird die Wichtigkeit des Kinderschutzes betont. Es sollte aber eine differenzierte Betrachtungsweise erfolgen. Die Sensibilität im Umgang mit der Thematik müsse beachtet werden.
Herr Tripmaker sieht einen Qualifizierungsbedarf und damit finanziellen Mehrbedarf auf die Träger zukommen. Herr Hagenah entgegnet, dass dem Kreisjugendring im Rahmen einer thematische Schwerpunktsetzung Mittel zur Verfügung stehen und für diesen Bereich eingesetzt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Musterentwurf Hilfen zur Erziehung (6384 KB) |