Inhalt
Auszug - Abschluss einer Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben gem. § 13 AGKJHG; Umsetzung des Rechtsanspruches gem. § 24 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Hagenah berichtet, dass durch eine veränderte, höhere Landesförderung der Betriebskostenzuschuss des Landkreises angepasst werden soll. Mit Vertretern des Kreisverbandes des Städte- und Gemeidebundes wurde einvernehmlich erarbeitet die Sätze zu verändern. Deshalb soll nach Auslaufen der Vereinbarung ab dem 1.8. 2013 ein Betrag von 145,-€ / je Kind unter drei Jahren gezahlt werden. Die erhöhte Landeszuwendung wird nicht vollständig zur Reduzierung herangezogen. Ergänzend zur Vorlage wird die als Tischvorlage und dem Protokoll als Anlage beigefügte ausliegende Fassung zu Ziffer 1.5. erläutert. So ist bei Änderung der Finanzströme des Landes und einer Änderung der inhaltlichen Rahmenbedingungen ( z.B. Änderung des Standards) beidseitig eine Kündigung mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende möglich. Die Investitionsförderung bleibt unverändert mit max. 7000,- € /Platz für Neubauten und 3.500,-€ für Umbauten. In dem Zusammenhang fragt Frau Frau Heinssen, wie der Landkreis voraussichtlich auf Klagen von Eltern auf einen Betreuungsplatz regieren wird. Herr Hagenah antwortet, dass der Landkreis Beklagter sein wird und im Rahmen der Möglichkeiten prüfen wird wie eine Betreuung sichergestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Vereinbarung Übertrag Aufg Par 13 AgKJHG (24 KB) | ![]() |