Landkreis Stade

Inhalt

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Feuerschutzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Feuerschutzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Fredenbeck
Ort: Bahnhofstraße 44, 21717 Fredenbeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Von Herrn Ringleben-Fricke, Mahnwache für den Atomausstieg, wurden mit Schreiben vom 12.05.2013 Fragen zur Einwohnerfragestunde übersandt, die verlesen und im Einzelnen von D'in Streitz beantwortet werden.

 

Frage 1: Wann wird die betroffene Bevölkerung im Landkreis Stade das nächste Mal über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei radiologischen Notstandssituationen informiert?

Antwort: Die jüngste Information der Bevölkerung erfolgte durch den Betreiber des KKW Brokdorf, die E.ON Kernkraft GmbH, im Jahr 2008. Dezernentin Streitz geht davon aus, dass in diesem Jahr die Information wiederholt wird. So zumindest sieht es § 53 Abs. 5 StrahlenschutzVO für den Betreiber vor. Ein konkreter Termin sei nicht bekannt.

 

Frage 2: Aus welchen Gründen wird der Katastrophenfall "SuperGAU Brokdorf" nicht in der gleichen Weise wie der Katastophenfall "Sturmflut" im Internetauftritt des Landkreises präsentiert und warum wird der Katastrophenfall "SuperGAU Brokdorf" im Internetauftritt noch nicht einmal erwähnt?

Antwort: Die Internetseite des LK Stade enthält allgemeine Hinweise zum Katastrophenschutz. Für das Szenario „Sturmflut" existiert ein kreiseigenes Faltblatt, das auf der Internetseite abrufbar ist.

Der Begriff "SuperGau" ist keiner, mit dem im Katastrophenschutz gearbeitet werde.

Derzeit werde der Internetauftritt überarbeitet. Dezernentin Streitz geht davon aus, dass dann auch vergleichbare Hinweise für den Sonderplan "Kernkraftwerk Brokdorf" aufgenommen werden.

 

Herr Ringleben-Fricke fragt nach, warum weder der KatS-Anschlussplan "Brokdorf" noch Informationsblätter zum Kernkraftwerk Brokdorf im Internetauftritt des Landkreises Stade veröffentlicht werden. In Schleswig-Holstein werde dies getan.

Dezernentin Streitz führt aus, vom Land Schleswig-Holstein werde der "Katastrophenschutzplan Brokdorf" erstellt, vom Landkreis Stade lediglich ein "Anschlussplan Brokdorf", da der Landkreis Stade für den Standort des KKW Brokdorf nicht zuständig sei.

KatS-Plan und Anschlussplan enthalten Meldewege, Adressen, Telefonnummern etc., die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Deshalb gebe es ein Auslegeexemplar in der Landkreisverwaltung. Ein KatS-Plan und auch das Auslegeexemplar seien für Spezialisten gedacht, so dass sie für den Bürger nur wenig "Mehrwert" bieten. Beispielsweise seien im Anschlussplan Standorte für Einwohner-Sammelplätze genannt, die ggf. nicht alle, sondern situationsbedingt ggf. nur in Teilen ausgewählt werden. Insofern mache es keinen Sinn, dies kommentarlos im Internet darzustellen. Im Übrigen seien KatS-Pläne laufend im Wandel und erfahren ständige Veränderungen. Die Annahme, man habe sich einen Plan vor einer Woche im Internet angeschaut und sei nun informiert, könnte trügerisch sein, weil er evt. gerade anschließend geändert worden ist.

 

Herr Ringleben-Fricke fragt nach, warum der Landkreis Stade bei der KatS-Übung im Jahr 2011 in Schleswig-Holstein nicht beteiligt wurde.

Dezernentin Streitz teilt mit, dass die KatS-Übung "Störfall Brokdorf" in 2011 stattfand. Es gab eine Einladung zur Teilnahme mit den im Landkreis Stade stationierten Messfahrzeugen. Dies wurde jedoch nicht realisiert. Eine Einbindung des KatS-Stabes des Landkreises Stade war nicht vorgesehen.

 

Herr Ringleben-Fricke hinterfragt, ob es Probleme bei der Verzahnung der Übungen sowie der Stabs-Zusammenarbeit gibt.

Dezernentin Streitz merkt an, die Übung sei nicht vom Landkreis Stade organisiert worden. Daher kann zum geplanten Übungszweck und den Übungsergebnissen nichts gesagt werden.

Der Sonderplan enthalte alle Angaben zu Fragen der Verzahnung, insbes. Meldewege, Kontakte und Informationen.

 

Frage 3: Hat der Landkreis eine federführende Zuständigkeit für die Aufstellung eines Übungsplans zum Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen?

Wenn der Landkreis nicht für die Übungsplanung zuständig sein sollte: Wie lautet die Anschrift der zuständigen Stelle?

Antwort: Nein. Das KKW Brokdorf befindet sich im Kreis Steinburg (Betreiber-Landkreis) also in Schleswig-Holstein. Für Landesübungen liegt die Zuständigkeit beim dortigen Innenministerium.

Die Anschrift lautet: Innenministerium, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel.

 

Frage 4: Wann wurde im Rahmen von Übungen das letzte Mal die Errichtung so genannter Notfallstationen und die Dekontamination verstrahlter Personen mit Einsatzkräften praktisch geübt? Wieviele Einsatzkräfte waren dabei beteiligt?

Antwort: Die letzte umfangreichere (länderübergreifende) Übung, unter Federführung des Landes Niedersachsen mit Beteiligung des Landkreises Stade, fand im November 2005 unter dem Stichwort „KKW Krümmel" statt. Hieran nahmen 150 Einsatzkräfte aus dem Landkreis Stade teil.

 

Frage 5: Für wann ist das nächste Mal eine solche Übung geplant? Und welchen Umfang wird diese Übung dann haben?

Antwort: Derzeit ist kein konkreter Termin für eine länderübergreifende Übung bekannt. Eine eigenständige Übung zum Thema "Brokdorf" ist dieses Jahr im Landkreis Stade nicht geplant.

Dezernentin Streitz führt ergänzend aus, dass es verschiedene Übungsformen gebe. Bei "Stabsrahmenübungen" übe der Katastrophenschutzstab des Landkreises Stade die Abläufe im Kat-Fall und zwar ggf. auch unabhängig von den vorhandenen Plänen, indem auf die konkreten "Lageeinspielungen" reagiert werde.

Bei Übungen der Einheiten und Helfer werden die jeweiligen Aufgabenbereiche, z.B. Messen, Spüren, Betreuung, Sanitätsdienst etc. geübt.

 

Frage 6: Es besteht die Möglichkeit, dass eine besonders hohe Sturmflut in Brokdorf einen SuperGAU auslöst. Hat es im Landkreis Stade bereits Übungen gegeben, bei denen die Deichverteidigung unter radioaktiver Atmosphäre geübt worden ist?

Antwort: Eine derartige Übung hat es bislang noch nicht gegeben. Dezernentin Streitz hält ein solches Szenario auch für unwahrscheinlich.

 

Frage 7: Welche im Katastrophenschutzplan genannten Einrichtungen und Stellen waren an den Übungen zur Radioaktivitätsmessung im Jahr 2011 beteiligt?

Antwort: Nach Fukushima gab es in 2011 verstärkte reale Messeinsätze des Umweltzuges der Kreisfeuerwehr.

 

Frage 8: Wann erfolgt die Einarbeitung der Erkenntnisse aus der Fukushima-Katastrophe in die Katastrophenschutzplanung des Landkreises Stade?

Antwort: Sobald die „Rahmenrichtlinien für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" überarbeitet und angepasst sind, wird auch der Landkreis Stade seinen KatS-Plan entsprechend anpassen.

Entscheidend für einen erfolgreichen KatS-Einsatz sind ein einheitliches Vorgehen und das Anwenden der gleichen Grundsätze und zwar bundesweit.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen: