Sperrmüll
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Aldag, M. | 04141 / 12-611 | ||
| Frau Seeger | 04141 / 12-611 |
Sperrmüllentsorgung - richtig gemacht!
Die Sperrmüllabfuhr ist kostenlos und kann bis zu zweimal jährlich in Anspruch genommen werden. Bei der Sperrmüllabfuhr werden nur Dinge mitgenommen, die vorher angemeldet waren und auch zum Sperrmüll zählen. Es können maximal 6 m³ Sperrmüll angemeldet werden (z. B. 6 m lang, 1 m tief und 1 m hoch oder 3 m lang, 2 m hoch und 1 m tief).
Sperrmüll kann auch bei den Abfallwirtschaftszentren (AWZ) und Wertstoffhöfen des Landkreises Stade angeliefert werden. Bei den AWZ liegt die kostenlose Freimenge bei 2 cbm,bei den Werstoffhöfen bei 0,5 cbm.
Wie wird Sperrmüll angemeldet?
Sperrmüll ist grundsätzlich schriftlich anzumelden, z. B.
Den Abfuhrtermin bekommen Sie schriftlich auf dem Postwege mitgeteilt.
Nachfolgend finden Sie das Sperrmüllformular für das Sie mindestens die Acrobat Reader Version 8 benötigen. Sollte es Probleme bei der Versendung des Formulares geben, wird empfohlen, das ausgefüllte Formular zunächst lokal auf Ihrem PC abzuspeichern und anschließend als Anlage einer Mail an sperrmuell@landkreis-stade.de zu senden. Treten dann immer noch Probleme auf, sollten Sie einen anderen der o. g. Wege wählen.
Alles Wissenswerte über Sperrmüll finden Sie hier.
Abfälle, die von der Sperrmüllabfuhr liegen gelassen werden, müssen wieder auf das eigene Grundstück zurückgeholt werden und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Die folgenden Texte sind Angaben des Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS), auf deren Inhalt der Landkreis Stade keinen Einfluss hat. Es handelt sich um ein Informationsdienstleistungsprojektdes Landes Niedersachsen und der kommunalen Spitzenverbände, um den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen möglichst transparent und bedarfsgerecht zu gestalten.
Die Sperrmüllabfuhr ist kostenlos und kann bis zu zweimal jährlich in Anspruch genommen werden. Bei der Sperrmüllabfuhr werden nur Dinge mitgenommen, die vorher angemeldet waren und auch zum Sperrmüll zählen. Es können maximal 6 m³ Sperrmüll angemeldet werden (z. B. 6 m lang, 1 m tief und 1 m hoch oder 3 m lang, 2 m hoch und 1 m tief).
Sperrmüll kann auch bei den Abfallwirtschaftszentren (AWZ) und Wertstoffhöfen des Landkreises Stade angeliefert werden. Bei den AWZ liegt die kostenlose Freimenge bei 2 cbm,bei den Werstoffhöfen bei 0,5 cbm.
Wie wird Sperrmüll angemeldet?
Sperrmüll ist grundsätzlich schriftlich anzumelden, z. B.
- mit der Anforderungskarte aus dem Umweltkalender
- per Fax unter 04141/12-615
- per Mail: sperrmuell@landkreis-stade.de
- per Online-Formular
Nachfolgend finden Sie das Sperrmüllformular für das Sie mindestens die Acrobat Reader Version 8 benötigen. Sollte es Probleme bei der Versendung des Formulares geben, wird empfohlen, das ausgefüllte Formular zunächst lokal auf Ihrem PC abzuspeichern und anschließend als Anlage einer Mail an sperrmuell@landkreis-stade.de zu senden. Treten dann immer noch Probleme auf, sollten Sie einen anderen der o. g. Wege wählen.
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Sperrmüllanmeldeformular |
Alles Wissenswerte über Sperrmüll finden Sie hier.
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Sperrmülltipps |
Abfälle, die von der Sperrmüllabfuhr liegen gelassen werden, müssen wieder auf das eigene Grundstück zurückgeholt werden und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Die folgenden Texte sind Angaben des Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS), auf deren Inhalt der Landkreis Stade keinen Einfluss hat. Es handelt sich um ein Informationsdienstleistungsprojektdes Landes Niedersachsen und der kommunalen Spitzenverbände, um den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen möglichst transparent und bedarfsgerecht zu gestalten.


